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KI und Datenschutz nach DSGVO

KI nutzen und die DSGVO einhalten. Wo Ihre Daten landen, worauf es dabei ankommt und wie Sie KI datenschutzfreundlich einführen.

Florian Husen8 Min. Lesezeit

KI und Datenschutz schließen sich nicht aus. Sie brauchen nur Klarheit über eine einzige Frage: Wo landen Ihre Daten, wenn Sie ein Werkzeug nutzen? Wer das beantworten kann, hat den größten Teil schon im Griff.

Die Sorge ist berechtigt und oft der Grund, warum ein Projekt nie startet. Dabei ist Datenschutz kein Hindernis, sondern ein Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens lässt sich sehr viel tun. Man muss ihn nur kennen, statt ihn zu fürchten.

Die eigentliche Frage: Wo landen Ihre Daten?

Kritisch wird es immer dann, wenn personenbezogene DatenAlle Angaben, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen. Name, Adresse, E-Mail, aber auch eine Kundennummer oder der Inhalt einer Beschwerde. Sobald solche Daten in ein KI-Werkzeug fließen, greift die DSGVO. ins Spiel kommen. Solange Sie ein Werkzeug nur mit allgemeinen Texten füttern, ist die Lage entspannt. Sobald Kundendaten hineinwandern, zählt jeder Schritt.

Vier Prinzipien, die für KI zählen

Die DSGVO ist umfangreich, aber für den Einstieg genügen einige Leitplanken. Sie gelten für KI wie für jede andere Verarbeitung.

  • Zweckbindung: Daten werden nur für den Zweck genutzt, für den sie erhoben wurden.
  • Datenminimierung: Es fließt nur hinein, was für die Aufgabe wirklich nötig ist.
  • Transparenz: Menschen wissen, dass und wofür ihre Daten verarbeitet werden.
  • Sicherheit: Der Zugang ist geschützt, die Übertragung verschlüsselt, der Ort bekannt.

Der Vertrag, der oft vergessen wird

Sobald ein externer Anbieter Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, brauchen Sie mit ihm einen AuftragsverarbeitungsvertragKurz AVV. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und einem Dienstleister, der personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Sie regelt, was mit den Daten geschehen darf und was nicht. Seriöse Anbieter stellen einen solchen Vertrag bereit.. Fehlt er, fehlt die Grundlage. Das ist kein Papierkram, sondern die Zusage des Anbieters, sich an Ihre Vorgaben zu halten.

Drei Wege, Daten zu schützen

Es gibt nicht den einen richtigen Weg. Je nach Aufgabe und Sensibilität der Daten passt ein anderer. Oft lassen sie sich kombinieren.

Läuft das Werkzeug bei einem Anbieter mit Servern in der EU, bleibt die Verarbeitung im Geltungsbereich der DSGVO. Das vereinfacht vieles, weil kein Umweg über Drittländer nötig ist. Ein häufiger und pragmatischer erster Schritt.
Vieles lässt sich lösen, ohne echte Personendaten preiszugeben. Namen werden ersetzt, Kundennummern maskiert, nur das Nötige übergeben. Was gar nicht erst hineinfließt, muss auch nicht geschützt werden.
Bei besonders sensiblen Daten kann ein Modell auf der eigenen Infrastruktur laufen. Dann verlässt nichts das Unternehmen. Der Aufwand ist höher, die Kontrolle ist es auch. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Der EU AI Act, kurz erklärt

Neben der DSGVO regelt seit 2024 der EU AI Act den Einsatz von KI in Europa. Er ordnet Anwendungen nach ihrem Risiko und knüpft daran Pflichten. Für die meisten Aufgaben im Mittelstand, etwa das Vorbereiten von Anfragen oder das Sortieren von Dokumenten, gelten dabei die geringsten Stufen. Wichtig ist, den Einsatz zu kennen und einzuordnen, nicht, ihn zu fürchten.

So gehen Sie es an

  1. 1

    Datenarten trennen

    Klären Sie zuerst, ob eine Aufgabe überhaupt personenbezogene Daten berührt. Sehr vieles lässt sich ohne sie erledigen.

  2. 2

    Den Anbieter prüfen

    Fragen Sie nach Serverstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag und dem, was mit Eingaben geschieht. Seriöse Anbieter beantworten das klar.

  3. 3

    Klein und dokumentiert starten

    Beginnen Sie mit einer wenig sensiblen Aufgabe und halten Sie fest, welche Daten wie verarbeitet werden. So wächst Sicherheit mit Erfahrung.

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Zum Weiterdenken

Wüssten Sie bei jedem KI-Werkzeug, das in Ihrem Betrieb genutzt wird, genau zu sagen, wohin die eingegebenen Daten fließen?

Florian Husen

Gründer von FORAN

Florian Husen ist Gründer von FORAN und begleitet mittelständische Unternehmen dabei, KI genau dort einzusetzen, wo sie gebremst werden. Sein Fokus liegt auf den größten Hebeln, nicht auf der Technik.

Quellen

  1. DSGVO im Volltext (dsgvo-gesetz.de).
  2. Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
  3. Der EU AI Act im Überblick (artificialintelligenceact.eu).

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Los geht’s

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